Rechtliches

Neue Drohnenverordnung

Am 07.04.2017 ist die "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" in Kraft getreten.

Ab dem 1. Oktober 2017 tritt die Kennzeichnungspflicht für Drohnen mit mehr als 0,25 kg in Kraft. Diese Plakette muss Name und Adresse des Eigentümers enthalten. Diese Kennzeichnung muss dauerhaft und feuerfest beschriftet sein sowie fest mit dem Fluggerät verbunden sein.

Ebenfalls ab dem 1. Oktober 2017 wird der Kenntnisnachweis für die ausreichenden Kenntnisse und Fertigkeiten für den Betrieb von Drohnen mit mehr als 2 kg benötigt. Hierfür gilt der Luftfahrerschein für Hängegleiter und Gleitsegel als Nachweis. Dieser ist unbegrenzt gültig. Bei den Links ist dieser als Scan aufgeführt. (Quelle DHV)

Betriebsverbot über Wohngrundstücken! Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu. (Quelle BMVI, Regelung 6)

Allgemeine Aufstiegserlaubnis

Für die gewerbliche Erstellung von Luftaufnahmen wurde eine Aufstiegserlaubnis vom jeweils zuständigen Luftamt benötigt. In Bayern ist dies das "Luftamt Südbayern".

Bei den Links ist die Allgemeine Aufstiegserlaubnis als PDF-Datei aufgeführt.

Seit 19.09.2016 ist für die gewerbliche Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen bis 10kg nur eine Erklärung an die jeweiligen Luftämter in Bayern abzugeben. Diese muss nach zwei Jahren wieder erneuert werden. Bei den Links sind die beiden Erklärungen zur Nutzung der Allgemeinverfügung aufgeführt.

Haftpflicht

Bei jedem Flug von Multicoptern muss eine Modell-Halter-Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Unser Modell ist bei der DMO versichert. Hierbei sind auch gewerbliche Flüge mit Foto-, Film- und Videoaufnahmen abgedeckt.

Bei den Links ist die Versicherungsbescheinigung als PDF-Datei aufgeführt.

Vor dem Flug

  • Vor jedem Flug muss das jeweils zuständige Ordnungsamt
    sowie die Polizeidienststelle informiert werden.
  • Prüfen der aktuell gültigen Nachrichten für Luftfahrer
  • Einholung einer Freigabe bei der Flugsicherung beim Flug in ED-R's. So ist z.b. beim Flug in Mainburg eine Freigabe für die ED-R 138 Siegenburg erforderlich.
  • Auch die angrenzenden Nachbarn werden vor dem Start über die Durchführung der Luftaufnahmen informiert.
  • Vom Auftraggeber wird eine Erlaubnis für den Start und die Landung des MultiCopters benötigt.